OLG Karlsruhe - Beschluß vom 29.12.1987
13 W 201/87
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
JurBüro 1988, 1670
Vorinstanzen:
LG Konstanz, vom 23.10.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 470/86

Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 29.12.1987 - Aktenzeichen 13 W 201/87

DRsp Nr. 1999/3042

Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr

Die Erörterungsgebühr fällt auch aufgrund eines nur kurzen Meinugsaustauschs bezüglich eines Vergleichstextes an.

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4 ;

Gründe:

Die gem. §§ 11 Abs. 2 Satz 4 und 5, 21 Abs. 2 Satz 4 RPflG als sofortige Beschwerde zu behandelnde Erinnerung der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß vom 23.10.87 ist statthaft und zulässig, aber ohne Erfolg.

Das Landgericht hat zu Recht im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluß eine Erörterungsgebühr festgesetzt.