LAG Düsseldorf - Urteil vom 08.12.1994
7 Ta 280/94
Normen:
BRAGO § 19 ;
Fundstellen:
JurBüro 1995, 363

Anwaltsgebühren: Kostenfestsetzung gegen den Mandanten - Tätigkeit für Betriebs- oder Personalrat

LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.1994 - Aktenzeichen 7 Ta 280/94

DRsp Nr. 2002/8686

Anwaltsgebühren: Kostenfestsetzung gegen den Mandanten - Tätigkeit für Betriebs- oder Personalrat

Ist der Rechtsanwalt für einen Betriebsrat oder Personalrat oder ein ähnliches Organ (hier: Betriebsvertretung einer Britischen Einheit) tätig geworden, findet das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 19 BRAGebO nicht statt.

Normenkette:

BRAGO § 19 ;
Fundstellen
JurBüro 1995, 363