SG Karlsruhe, vom 07.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 AL 2728/00
Anwendbarkeit der neuen Fassung des § 6 Abs. 4 Nr. 2 AlhiV bei der Bedürftigkeitsprüfung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2003 - Aktenzeichen L 3 AL 1533/01
DRsp Nr. 2006/24241
Anwendbarkeit der neuen Fassung des § 6 Abs. 4 Nr. 2AlhiV bei der Bedürftigkeitsprüfung
Auch wenn die Bundesanstalt für Arbeit berechtigt ist, die bestandskräftige Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe nach § 45SGB X zurückzunehmen, ist § 6 Abs. 4 Nr. 2AlhiV idF vom 18.6.1999 auf am 29.6.1999 zunächst bereits bestandskräftig verabschiedete Ansprüche auf Arbeitslosenhilfe anzuwenden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]