ArbG Schwerin, vom 24.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 182/18
Anwendbarkeit des BBiG auf ein praxisintegrierendes duales StudiumVoraussetzungen der Kündigung des StudienvertragesMitbestimmung des Betriebsrats
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29.01.2019 - Aktenzeichen 5 Sa 105/18
DRsp Nr. 2019/3446
Anwendbarkeit des BBiG auf ein praxisintegrierendes duales StudiumVoraussetzungen der Kündigung des StudienvertragesMitbestimmung des Betriebsrats
1. Auf ein praxisintegrierendes duales Studium ist das BBiG - anders als im Falle eines ausbildungsintegrierenden Studiums - nicht anwendbar, wenn die praktische Tätigkeit Teil des Studiums und durch eine auf dem Hochschulgesetz beruhende Studien- oder Prüfungsordnung staatlich anerkannt ist.2. Findet das BBiG insgesamt keine Anwendung, kann es sich auch nicht um ein anderes Vertragsverhältnis im Sinne des § 26BBiG handeln, das auf den Erwerb beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder beruflicher Erfahrungen gerichtet ist.
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