Die Klägerin begehrt die Erstattung von Arztkosten, die überwiegend im Zusammenhang mit der Insertion von Zahnimplantaten angefallen sind.
Die 1984 geborene Klägerin ist bei der Beklagten gesetzlich krankenversichert. Sie leidet in Folge eines sog. Bloch-Sulzberger-Syndroms an einer Oligodontie (Nichtanlage mehrerer Zähne) in der Weise, dass ihr im Oberkiefer rechts und links jeweils 4 Zähne und im Unterkiefer rechts 2 und links 5 Zähne fehlen.
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