Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte berechtigt ist, gegen des Restvergütungsansprüche des Klägers mit Schadensersatzforderungen aufzurechnen und der Kläger darüber hinaus in Höhe des überschießenden Teilbetrages zur Schadensersatzzahlung verpflichtet ist.
Die behaupteten Forderungen der Beklagten haben u. a. ihre Grundlage zum einen in Provisionszahlungen, die der Kläger ohne Kenntnis der Beklagten vom Käufer eines Grundstücks kassiert hat, dem dann jedoch die Beklagte aufgrund wirksamer Vertragsanfechtung die gezahlte Provision hat rückerstatten müssen, während zum anderen dem Kläger vorgeworfen wird, durch vorsätzliche Täuschungshandlungen einen Mitarbeiter der Beklagten zur Zahlung von 3.000,-- DM veranlasst zu haben, dem wiederum die Beklagte den so entstandenen Schaden ersetzt hat.
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