BAG - Urteil vom 26.11.1975
5 AZR 337/74
Normen:
AÜG Art. 1 § 1 § 3 § 9 § 10 Art. 6 § 6 ; BGB § 315 § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BAGE 27, 340
AP Nr. 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit
BB 1976, 418
EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 5
JuS 1976, 337
SAE 1976, 252
UFITA 1978, 311
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 21.05.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 11/73

Arbeitnehmerstatus: Berufsmusiker in einer überwiegend für eine Rundfunkanstalt tätigen Orchestergesellschaft

BAG, Urteil vom 26.11.1975 - Aktenzeichen 5 AZR 337/74

DRsp Nr. 2007/24620

Arbeitnehmerstatus: Berufsmusiker in einer überwiegend für eine Rundfunkanstalt tätigen Orchestergesellschaft

»1. Der starke wirtschaftliche und künstlerische Einfluß, den ein Sender (hier: SFB) auf eine überwiegend für ihn tätige Orchestergesellschaft (hier: SFB-Tanzorchester) ausübt, kann nicht bewirken, daß der Sender Arbeitgeber der Orchestermitglieder wird, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Orchestergesellschaft stehen. Inwieweit in einem solchen Fall Ansprüche der Musiker gegen den Sender bestehen, falls dieser durch seine Maßnahmen ihren Arbeitsplatz und Verdienst gefährdet, bleibt offen. 2. Weigert sich der Sender, die Musiker selbst einzustellen, sondern schaltet er eine Orchestergesellschaft ein, die ihrerseits Arbeitsverträge mit den Musikern abschließt, so ist diese Vertragsgestaltung nicht schon deshalb zu mißbilligen, weil die Musiker nicht in den Genuß der Vergünstigungen eines nur für den Sender abgeschlossenen Manteltarifvertrages kommen.«

Normenkette:

AÜG Art. 1 § 1 § 3 § 9 § 10 Art. 6 § 6 ; BGB § 315 § 611 Abs. 1 ;

Hinweise:

Anmerkungen: Beuthien, AP Nr. 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Mayer-Maly, SAE 1976, 252

Vorinstanz: LAG Berlin, vom 21.05.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 11/73
Fundstellen
BAGE 27, 340
AP Nr. 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit
BB 1976, 418
EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 5
JuS 1976, 337
SAE 1976, 252