LAG Düsseldorf - Urteil vom 19.12.1995
3 Sa 1292/95
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EzBAT § 1 BAT Arbeitnehmerbegriff Nr. 17

Arbeitnehmerstatus: Betreuer in Freizeit- und Lernhilfeeinrichtung des Jugendamtes

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.1995 - Aktenzeichen 3 Sa 1292/95

DRsp Nr. 2002/8635

Arbeitnehmerstatus: Betreuer in Freizeit- und Lernhilfeeinrichtung des Jugendamtes

Wer in einer Freizeit- und Lernhilfeeinrichtung des Jugendamtes, in der an jedem Schulnachmittag Kindern Hilfe bei der Erledigung der Hausaufgaben und Betreuung bei der Freizeitgestaltung angeboten wird, mitarbeitet, ist, wenn er die Arbeit nicht in persönlicher Abhängigkeit erbringt, freier Mitarbeiter und nicht Arbeitnehmer.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen
EzBAT § 1 BAT Arbeitnehmerbegriff Nr. 17