BAG - Urteil vom 11.11.1954
2 AZR 70/53
Normen:
HGB § 59 ;
Fundstellen:
AP Nr. 2 zu § 59 HGB
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 20.11.1953 - Vorinstanzaktenzeichen 5 LA 497/53

Arbeitnehmerstatus: Feststellung bei gemischter Tätigkeit

BAG, Urteil vom 11.11.1954 - Aktenzeichen 2 AZR 70/53

DRsp Nr. 2007/23164

Arbeitnehmerstatus: Feststellung bei gemischter Tätigkeit

1. Um ein Beschäftigungsverhältnis als das eines kaufmännischen Angestellten kennzeichnen zu können, kann nicht allein als ausschlaggebend angesehen werden, daß der Arbeitnehmer Waren verkauft und mit ihm neben einem Wochenlohn eine Provision und eine Mankohaftung vereinbart worden ist. 2. Im Falle einer gemischten Tätigkeit kommt es darauf an, welcher Teil der Dienste nach seiner für den Zweck des Betriebes wesentlichen Bedeutung der Gesamttätigkeit des Arbeitnehmers das Gepräge gibt, wobei für die Beurteilung eine etwaige Verkehrsauffassung zu berücksichtigen ist.

Normenkette:

HGB § 59 ;
Vorinstanz: LAG Berlin, vom 20.11.1953 - Vorinstanzaktenzeichen 5 LA 497/53
Fundstellen
AP Nr. 2 zu § 59 HGB