LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.12.2011
10 Sa 438/11
Normen:
KSchG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 09.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 7012/10

Arbeitnehmerüberlassung; Erstreckung der Sozialauswahl bei ordentlicher Kündigung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.12.2011 - Aktenzeichen 10 Sa 438/11

DRsp Nr. 2012/8528

Arbeitnehmerüberlassung; Erstreckung der Sozialauswahl bei ordentlicher Kündigung

Grundsätzlich erstreckt sich die Sozialauswahl in einem Betrieb, der Arbeitnehmerüberlassung betreibt, auf die verliehenen und die nicht verliehenen Arbeitnehmer mit vergleichbarem Tätigkeitsprofil.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 09. Februar 2011 - 9 Ca 7012/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen aufgrund ordentlicher Kündigung der Beklagten beendet wurde, sowie über die Weiterbeschäftigung des Klägers.