BAG - Urteil vom 03.12.1997
7 AZR 727/96
Normen:
AÜG § 1, § 3, §9, § 13 ;
Fundstellen:
BB 1998, 1482
Vorinstanzen:
LAG Köln - 21.08.1996 - 7 (2) Sa 351/96 ,
ArbG Köln, vom 13.12.1995

Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

BAG, Urteil vom 03.12.1997 - Aktenzeichen 7 AZR 727/96

DRsp Nr. 1999/8287

Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG setzt das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen dem Vertragsarbeitgeber und dem Dritten voraus, wonach der Arbeitnehmer aufgrund der damit eingegangenen Verpflichtung seines Arbeitgebers bei dem Dritten zur Förderung von dessen Betriebszwecken tätig wird.

Normenkette:

AÜG § 1, § 3, §9, § 13 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses wegen Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages infolge eines Verstoßes gegen Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.