LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 28.02.1994
16 Sa 1096/93
Normen:
VTV (TV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12.11.1986) § 24 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 15.06.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2435/91

Arbeitnehmerüberlassung: Zahlungspflicht für Sozialkassenbeiträge

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.02.1994 - Aktenzeichen 16 Sa 1096/93

DRsp Nr. 2000/2017

Arbeitnehmerüberlassung: Zahlungspflicht für Sozialkassenbeiträge

Berechnungsgrundlage für den tarifvertraglich festgelegten Beitrag für gewerbliche Arbeitnehmer ist der Bruttolohn, also der für die Berechnung der Lohnsteuer zugrunde zu legende und in die Lohnsteuerkarte oder Lohnsteuerbescheinigung einzutragende Bruttoarbeitslohn.

Normenkette:

VTV (TV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12.11.1986) § 24 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Zahlungsverpflichtungen der Beklagten nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes.

Der Kläger ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nach näherer tariflicher Maßgabe die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.