BAG - Urteil vom 24.10.1995
9 AZR 433/94
Normen:
NWAWbG §§ 1, 7;
Fundstellen:
AP Nr. 16 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW
BAGE 81, 185
BB 1996, 384
DB 1995, 2221
DB 1996, 786
EzA § 7 AWbG NW Nr. 24
NZA 1996, 647
Vorinstanzen:
I. Arbeitsgericht Urteil vom 28. Mai 1993 Bochum - 3 Ca 2732/93 ,
II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 02. Dezember 1993 Hamm - 4 Sa 1143/93 ,

Arbeitnehmerweiterbildung - Das Meer - Ressource und Abfalleimer

BAG, Urteil vom 24.10.1995 - Aktenzeichen 9 AZR 433/94

DRsp Nr. 1996/19319

Arbeitnehmerweiterbildung - Das Meer - Ressource und Abfalleimer

»Eine von einem Landessportbund durchgeführte Veranstaltung an der Costa Brava mit dem Thema "Das Meer - Ressource und Abfalleimer" dient nicht der politischen Weiterbildung, wenn überwiegend Tauchgänge vorgenommen und Kenntnisse zur Naturkunde des Meeres vermittelt werden, auch wenn daneben umwelt- und gesellschaftspolitische Probleme bei der Nutzung des Meeres erörtert werden.«

Normenkette:

NWAWbG §§ 1, 7;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Ansprüche nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (AWbG).

Der Kläger ist im Rechtsamt der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Mit Schreiben vom 9. Juli 1992 beantragte er für die Zeit vom 28. August bis 6. September 1992 Freistellung nach dem AWbG für die Teilnahme an einer vom Bildungswerk des Landessportbunds Hessen durchgeführten Veranstaltung zum Thema "Das Meer - Ressource und Abfalleimer".

Das Programm sah folgenden Ablauf vor:

"1. Tag (Samstag)

ca. 11:00 Ankunft in Calella de Palafrugell

16:00 Begrüßung, Erläuterungen zur Gesamtorganisation, Feststellen spezifischer Interessen, Ausfüllen der Tauchgenehmigungsanträge

2. Tag (Sonntag)