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Betriebsrat und Arbeitgeber streiten darüber, ob der Arbeitgeber den Betriebsrat vor der Entsendung des Leiters der Qualitätskontrolle P und des Meisters in der Anlagenschlosserei W in das 160 km entfernte in Bergwitz/DDR gelegene Schokoladewerk zu unterrichten hat und der Betriebsrat die Zustimmung zu diesen Maßnahmen verweigern kann, wenn einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt.
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