ArbG Mannheim, vom 20.10.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 141/93
Arbeitsentgelt: 13. Monatsgehalt - Berücksichtigung von Ausfalltagen bei der Berechnung - Gleichbehandlungsgebot
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.1994 - Aktenzeichen 14 Sa 49/94
DRsp Nr. 2002/7832
Arbeitsentgelt: 13. Monatsgehalt - Berücksichtigung von Ausfalltagen bei der Berechnung - Gleichbehandlungsgebot
Berücksichtigt der Arbeitgeber bei der Berechnung des 13. Monatseinkommens Ausfalltage nur von Arbeitnehmern und nicht auch von Angestellten, verstößt er dadurch gegen das arbeitrechtliche Gleichbehandlungsgebot.