LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.06.1996
8 Sa 430/95
Normen:
BGB §§ 138 611 Abs. 1 § 612 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 09.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 553/93

Arbeitsentgelt: Abhängigkeit vom Gewinn des Unternehmens - Sittenwidrigkeit

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.06.1996 - Aktenzeichen 8 Sa 430/95

DRsp Nr. 2001/15114

Arbeitsentgelt: Abhängigkeit vom Gewinn des Unternehmens - Sittenwidrigkeit

Eine arbeitsvertragliche Bestimmung, nach der die Vergütung allein vom Gewinn eines Unternehmens abhängt, ist jedenfalls dann sittenwidrig, wenn während der Beschäftigungszeit kein Gewinn erzielt wurde und auch keine Aussicht darauf bestand.

Normenkette:

BGB §§ 138 611 Abs. 1 § 612 Abs. 2 ;
Vorinstanz: ArbG Kassel, vom 09.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 553/93