ArbG Kassel, vom 09.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 553/93
Arbeitsentgelt: Abhängigkeit vom Gewinn des Unternehmens - Sittenwidrigkeit
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.06.1996 - Aktenzeichen 8 Sa 430/95
DRsp Nr. 2001/15114
Arbeitsentgelt: Abhängigkeit vom Gewinn des Unternehmens - Sittenwidrigkeit
Eine arbeitsvertragliche Bestimmung, nach der die Vergütung allein vom Gewinn eines Unternehmens abhängt, ist jedenfalls dann sittenwidrig, wenn während der Beschäftigungszeit kein Gewinn erzielt wurde und auch keine Aussicht darauf bestand.