LAG Düsseldorf - Urteil vom 11.06.1990
16 Sa 337/90
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 § 615 ; TVG § 4 Abs. 3 ;
Fundstellen:
LAGE § 611 BGB Nr. 4
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 10.01.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3483/89

Arbeitsentgelt: Annahmeverzug - unwirksame Vereinbarung über Aussetzung der Lohnzahlung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.1990 - Aktenzeichen 16 Sa 337/90

DRsp Nr. 2002/8950

Arbeitsentgelt: Annahmeverzug - unwirksame Vereinbarung über Aussetzung der Lohnzahlung

Sind beide Parteien des Arbeitsvertrags an den BAT gebunden, ist die Vereinbarung zwischen dem Schulträger und einer Schulsekretärin, derzufolge diese während der durch Erholungsurlaub nicht abgedeckten Ferienzeit nicht beschäftigt werde, unwirksam mit der Folge, dass Gehaltsansprüche nach dem Grundsatz über Annahmeverzug bestehen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 § 615 ; TVG § 4 Abs. 3 ;
Vorinstanz: ArbG Wuppertal, vom 10.01.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3483/89
Fundstellen
LAGE § 611 BGB Nr. 4