LAG Hamm - Urteil vom 11.10.1996
10 Sa 104/96
Normen:
BGB § 615 Satz 2, § 812 ;
Fundstellen:
LAGE § 615 BGB Nr. 49
NZA-RR 1997, 287

Arbeitsentgelt: Anrechnung anderweitigen Verdienstes während des Freistellungszeitraums

LAG Hamm, Urteil vom 11.10.1996 - Aktenzeichen 10 Sa 104/96

DRsp Nr. 2001/5819

Arbeitsentgelt: Anrechnung anderweitigen Verdienstes während des Freistellungszeitraums

1. Der Arbeitnehmer muss sich einen anderen Verdienst während des Freistellungszeitraums gemäß § 615 Satz 2 BGB nicht anrechnen lassen, wenn im Vergleich durch die Arbeitsvertragsparteien die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung und Fortzahlung der Vergütung vereinbart ist. 2. Enthält der Vergleich keine umfassende Ausgleichsklausel, sind seine Regelungen aber abschließend, kommt eine Anrechnung aufgrund ergänzender Vertragsauslegung dann nicht in Betracht, wenn die Parteien die Möglichkeit eines anderweitigen Erwerbs des Arbeitnehmers während des Freistellungszeitraums bedacht haben.

Normenkette:

BGB § 615 Satz 2, § 812 ;
Fundstellen
LAGE § 615 BGB Nr. 49
NZA-RR 1997, 287