LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.12.2011
17 Sa 1504/10
Normen:
VTV Nr. 9 (CFG) § 3;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 12.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 7624/09

Arbeitsentgelt; Berechnung der Entgeltsteigerungen bei der Vergütung für Kapitäne nach dem VTV Nr. 9 (CFG)

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.12.2011 - Aktenzeichen 17 Sa 1504/10

DRsp Nr. 2012/5990

Arbeitsentgelt; Berechnung der Entgeltsteigerungen bei der Vergütung für Kapitäne nach dem VTV Nr. 9 (CFG)

1. Die Steigerungen der Vergütung knüpfen an den Zeitpunkt an, ab dem ein Arbeitsverhältnis als Kapitän besteht. 2. Bereits begonnene Steigerungsintervalle, die vor dem Arbeitgeberwechsel bei anderen Konzerngesellschaften zurückgelegt wurden, werden nicht fortgeschrieben.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. August 2010, 13 Ca 7624/09, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

VTV Nr. 9 (CFG) § 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche, hierbei um die Frage, zu welchen Zeitpunkten bei dem Kläger tarifvertragliche Entgeltsteigerungen eintreten und hierbei auch darum, welcher Zeitpunkt für den Beginn der Entgeltsteigerungen maßgeblich ist.