Arbeitsentgelt: Eingruppierung in Vergütungsgruppensystem auch bei geringfügiger Beschäftigung
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.03.1990 - Aktenzeichen 4 TaBV 133/89
DRsp Nr. 2001/14599
Arbeitsentgelt: Eingruppierung in Vergütungsgruppensystem auch bei geringfügiger Beschäftigung
Auch bei Vereinbarung geringfügiger Beschäftigung (nach § 8 SGB IV) zwecks Begründung eines versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisses mit einem einzustellenden Arbeitnehmer besteht die Pflicht zur Eingruppierung in ein Vergütungsgruppensystem, wenn dieses ein derartiges Beschäftigungsverhältnis oder Teilzeitbeschäftigung nicht von seinem Geltungsbereich ausnimmt. Die versicherungsfreie Beschäftigung ist keine besondere Kategorie einer Tätigkeit, die einer Eingruppierung nach einem Vergütungsgruppensystem grundsätzlich entgegensteht.