LAG Hamm, vom 20.07.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 203/54
Arbeitsentgelt: Entgeltfortzahlung von Bezieher-Werbern in Lesezirkelunternehmen
BAG, Urteil vom 12.10.1956 - Aktenzeichen 1 AZR 464/54
DRsp Nr. 2007/22988
Arbeitsentgelt: Entgeltfortzahlung von Bezieher-Werbern in Lesezirkelunternehmen
»Die Bestimmung des § 63HGB, wonach der Prinzipal dem Handlungsgehilfen Gehalt und Unterhalt für die ersten sechs Wochen der Arbeitsbehinderung durch einen unverschuldeten Unglücksfall zu zahlen hat, gilt auch für die sogenannten Bezieher-Werber in Lesezirkelunternehmen. Dieser Anspruch ist nach § 63 Abs. 1 Satz 2 HGB unabdingbar. Er kann durch Vertrag weder beschränkt noch ausgeschlossen werden.«