LAG Düsseldorf - Urteil vom 18.03.2013
9 Sa 1585/12
Normen:
AÜG § 10 Abs. 4; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 05.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 540/12

Arbeitsentgelt (Equal Pay); Fehlender Vertrauensschutz des Verleihers

LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.2013 - Aktenzeichen 9 Sa 1585/12

DRsp Nr. 2013/7710

Arbeitsentgelt (Equal Pay); Fehlender Vertrauensschutz des Verleihers

- Auf Vertrauensschutz kann sich der Verleiher nicht berufen.- Für die Höhe der Differenzlohnansprüche ist ein Gesamtvergleich erforderlich. Dabei sind sämtliche gezahlten Entgelte zu berücksichtigen.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 05.09.2012, Az.: 3 Ca 540/12 teilweise abgeändert und der Tenor zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 641,34 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2010 zu zahlen,

2.

die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 498,90 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2010 zu zahlen,

3.

die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 450,87 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.03.2010 zu zahlen,

4.

die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 155,89 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2010 zu zahlen,

5. 6. 7. 8 9. 10. 11. II. III. IV.