LAG Hamm - Urteil vom 18.12.1996
18 Sa 1343/96
Normen:
BRTV-Bau § 7 Ziffer 7.4.6.;
Vorinstanzen:
ArbG Münster - 3 Ca 1873/95 - 25.06.96,

Arbeitsentgelt: Fahrtkosten - Erstattung - Auslegung des BRTV-Bau

LAG Hamm, Urteil vom 18.12.1996 - Aktenzeichen 18 Sa 1343/96

DRsp Nr. 2001/5780

Arbeitsentgelt: Fahrtkosten - Erstattung - Auslegung des BRTV-Bau

1. Der "Preis für die Bahnfahrt 2. Klasse" i.S. des § 7.4.6 BRTV-Bau ist der Grundpreis, den die Deutsche Bahn AG nach ihrem Tarifsystem für eine Bahnfahrt 2. Klasse verlangt. Dieser Grundpreis errechnet sich aus dem Tarifkilometerpreis der Deutschen Bahn AG für die 2. Klasse multipliziert mit den Entfernungskilometern der Bahnstrecke zwischen dem Bahnhof des Wohnorts und dem Bahnhof der Bau-/Arbeitsstelle.

Normenkette:

BRTV-Bau § 7 Ziffer 7.4.6.;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 15.12.1998 - 3 AZR 179/97 = DRsp-ROM Nr. 1999/4862 -.

Vorinstanz: ArbG Münster - 3 Ca 1873/95 - 25.06.96,