LAG Niedersachsen, vom 17.02.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 8/54
Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung bei freiwilligen Zuwendungen
BAG, Urteil vom 13.09.1956 - Aktenzeichen 2 AZR 152/54
DRsp Nr. 2007/22996
Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung bei freiwilligen Zuwendungen
»1. Will der Arbeitgeber durch eine freiwillige Zuwendung lediglich die Vergütung für die während eines vergangenen Zeitraums vollbrachte Arbeitsleistung nachträglich erhöhen, so verstößt er gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn er einen Arbeitnehmer nur deshalb ausschließt, weil dieser nach diesem Zeitraum den Betrieb verläßt.2. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer zZt der freiwilligen Zuwendung bereits aus dem Betriebe ausgeschieden war.3. Bezweckt die freiwillige Zuwendung dagegen, die Arbeitnehmer auch in Zukunft an den Betrieb zu binden, so darf ein ausgeschiedener Arbeitnehmer von der Zuwendung ausgeschlossen werden.«