LAG Düsseldorf - Urteil vom 05.09.1995
3 (13) Sa 819/95
Normen:
BGB §§ 242 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 28.04.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 8562/94

Arbeitsentgelt: Höhe des Weihnachtsgeldes - Gleichbehandlungsgebot

LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.1995 - Aktenzeichen 3 (13) Sa 819/95

DRsp Nr. 2002/8650

Arbeitsentgelt: Höhe des Weihnachtsgeldes - Gleichbehandlungsgebot

Bei der Gewährung von Weihnachtsgeld in unterschiedlicher Höhe ist die sachliche Rechtfertigung am Zweck der Leistung zu messen. Eine Betriebsbindung kommt insoweit als sachlicher Grund für eine erhöhte Leistung dann in Betracht, wenn sich die stärkere Bindung bestimmter Beschäftigten-Gruppen im Verhältnis zu den übrigen Mitarbeitern als sachgerecht erweist. Hierzu können auch Kostengesichtspunkte gehören.

Normenkette:

BGB §§ 242 611 Abs. 1 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 27.03.1996 - 10 AZR 799/95 -.

Vorinstanz: ArbG Düsseldorf, vom 28.04.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 8562/94