BAG - Urteil vom 08.12.1976
5 AZR 624/75
Normen:
BGB § 611 ; TVG § 1 ;
Fundstellen:
AP Nr. 90 zu § 611 BGB Gratifikation
EzA § 611 BGB Gratifikation Nr. 51
PersV 1978, 317
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 18.06.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 104/74
II. LAG Niedersachsen - Urteil vom 26.09.1975 - 7a (4) Sa 1098/74,

Arbeitsentgelt: Jahrszuwendung/Weihnachtsgeld, Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber

BAG, Urteil vom 08.12.1976 - Aktenzeichen 5 AZR 624/75

DRsp Nr. 2007/24814

Arbeitsentgelt: Jahrszuwendung/Weihnachtsgeld, Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber

»Soweit § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Tarifvertrages über die Gewährung einer Zuwendung an Angestellte des öffentlichen Dienstes vom 24. November 1964 in der Fassung vom 26. September 1973 den Zuwendungsanspruch davon abhängig macht, daß der Angestellte im laufenden Kalenderjahr insgesamt sechs Monate bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gestanden hat oder steht, muß es sich hierbei um ein Arbeitsverhältnis zu demjenigen Arbeitgeber handeln, bei dem der Angestellte am 1. Dezember des laufenden Kalenderjahres beschäftigt ist. Es genügt nicht, daß der Angestellte im laufenden Kalenderjahr insgesamt sechs Monate bei einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Arbeitsverhältnis gestanden hat.«

Normenkette:

BGB § 611 ; TVG § 1 ;