LAG Frankfurt/Main vom 06.02.1989
7 Sa 1677/88
Normen:
BErzGG § 1 Abs. 1 ; BGB §§ 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 1989, 1775
DRsp VI(608)203e

Arbeitsentgelt: Kürzung von Sonderleistungen bei Erziehungsurlaub

LAG Frankfurt/Main, vom 06.02.1989 - Aktenzeichen 7 Sa 1677/88

DRsp Nr. 1992/11743

Arbeitsentgelt: Kürzung von Sonderleistungen bei Erziehungsurlaub

Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von Sonderzuwendungen (Frage etwaiger Kürzung).

Normenkette:

BErzGG § 1 Abs. 1 ; BGB §§ 611 Abs. 1 ;

»Eine jährliche Sonderleistung des Arbeitgebers kann wegen Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub dann anteilig gekürzt werden, wenn die Sonderzahlung ein zusätzliches Entgelt für die Arbeitsleistung ist. Das gilt zumindest dann, wenn die Sonderleistung jeweils bestimmten Zeitabschnitten zuzuordnen ist.«

Hinweise:

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 24.10.1990 - 6 AZR 156/89 -DRsp-ROM Nr. 2000/1174 -.

Fundstellen
DB 1989, 1775
DRsp VI(608)203e