LAG Düsseldorf - Urteil vom 12.10.1993
6 Sa 1640/92
Normen:
BAT § 29 Abschnitt B Abs. 2, Abs. 3 § 70 Abs. 1 ; BGB § 242 ;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 03.11.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2332/92

Arbeitsentgelt: Ortszuschlag - fehlerhafte Berechnung - tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.10.1993 - Aktenzeichen 6 Sa 1640/92

DRsp Nr. 2002/8787

Arbeitsentgelt: Ortszuschlag - fehlerhafte Berechnung - tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

Weist der Arbeitnehmer auf eine unrichtige Bemessung des Ortszuschlags hin, kann die Berufung des Arbeitgebers auf die Ausschlussfrist des § 70 BAT gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Fehler auf eine Organisationsentscheidung des Arbeitgeber bezüglich der allgemeinen Sachbearbeitung zurückzuführen ist und der Arbeitgeber einen solchen Fehler in Kauf genommen hat.

Normenkette:

BAT § 29 Abschnitt B Abs. 2, Abs. 3 § 70 Abs. 1 ; BGB § 242 ;
Vorinstanz: ArbG Essen, vom 03.11.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2332/92