Weist der Arbeitnehmer auf eine unrichtige Bemessung des Ortszuschlags hin, kann die Berufung des Arbeitgebers auf die Ausschlussfrist des § 70BAT gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Fehler auf eine Organisationsentscheidung des Arbeitgeber bezüglich der allgemeinen Sachbearbeitung zurückzuführen ist und der Arbeitgeber einen solchen Fehler in Kauf genommen hat.
Normenkette:
BAT § 29 Abschnitt B Abs. 2, Abs. 3 § 70 Abs. 1 ; BGB § 242 ;
Vorinstanz: ArbG Essen, vom 03.11.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2332/92