Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte die von ihr übernommene pauschalierte Lohnsteuer im Innenverhältnis auf die Klägerin abwälzen kann.
Die verheiratete Klägerin ist seit November 1982 bei der Beklagten als Putzfrau beschäftigt; sie arbeitet jeweils zwei Stunden an fünf Wochentagen. Die Beklagte führt Gebäudereinigungsarbeiten aus. Die Parteien sind tarifgebunden.
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