LAG Düsseldorf - Urteil vom 15.02.1994
3 Sa 1953/93
Normen:
BGB §§ 242 611 Abs. 1 ; TVK (TV für die Musiker von Kulturorchestern vom 01.07.1971 i.d.F. vom 05.10.1988) § 26 Abs. 3 ; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 04.08.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2822/93

Arbeitsentgelt: Tätigkeitszulage für einen (Solo-) Fagottisten

LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.1994 - Aktenzeichen 3 Sa 1953/93

DRsp Nr. 2002/8754

Arbeitsentgelt: Tätigkeitszulage für einen (Solo-) Fagottisten

1. Die Eingruppierung und Vergütung der Orchestermusiker nach dem TVK richtet sich - anders als im allgemeinen öffentlichen Dienst - weder nach Arbeitsvorgängen noch nach der überwiegend auszuübenden Tätigkeit, sondern allein danach, welches Instrument der Arbeitnehmer nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung zu spielen hat.