BAG - Urteil vom 14.05.1975
5 AZR 197/74
Normen:
BGB § 611 ; TVG § 1 ;
Fundstellen:
AP Nr. 85 zu § 611 BGB Gratifikation
BB 1975, 1204
EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 44
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 23.11.1973 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 744/73

Arbeitsentgelt: Tarifvertragliche Inbezugnahme bei Sonderzahlungen auf Weihnachtsgeld

BAG, Urteil vom 14.05.1975 - Aktenzeichen 5 AZR 197/74

DRsp Nr. 2007/24718

Arbeitsentgelt: Tarifvertragliche Inbezugnahme bei Sonderzahlungen auf Weihnachtsgeld

»Gibt ein Tarifvertrag einen Anspruch auf "betriebliche Sonderzahlungen" und bestimmt er zugleich, daß Leistungen des Arbeitgebers wie ... Weihnachtsgeld und ähnliche als Sonderzahlungen im Sinne des Tarifvertrages gelten und den tariflichen Anspruch erfüllen, so darf der Arbeitgeber ein gezahltes Weihnachtsgeld auch dann auf die tarifliche Sonderzahlung anrechnen, wenn es durch Betriebsvereinbarung anläßlich der Einführung der bargeldlosen Lohnzahlung "als Anerkennung der erzielten Rationalisierung" erhöht worden ist. Dies gilt auch, wenn nach der Betriebsvereinbarung durch das erhöhte Weihnachtsgeld zusammen mit einem einmaligen Betrag von 25,-- DM "alle evtl. anfallenden Kosten der bargeldlosen Zahlung abgegolten" sein sollen.«

Normenkette:

BGB § 611 ; TVG § 1 ;