LAG Rheinland-Pfalz, vom 25.02.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 305/52
Arbeitsentgelt: Verwirkung des Ruhegeldanspruchs, Eintritt der Verwirkung
BAG, Urteil vom 30.11.1955 - Aktenzeichen 1 AZR 217/54
DRsp Nr. 2007/23039
Arbeitsentgelt: Verwirkung des Ruhegeldanspruchs, Eintritt der Verwirkung
»Nach § 242BGB kann der Ruhegeldempfänger wegen einer schweren Verfehlung gegen den Ruhegeldverpflichteten den Anspruch auf Ruhegeld verwirken. Es bedarf hierzu keiner Kündigung oder einer ähnlichen empfangsbedürftigen Willenserklärung. Die Verwirkung tritt mit der Verfehlung ein und steht von diesem Zeitpunkt ab als eine besondere Form der unzulässigen Rechtsausübung der Geltendmachung des Anspruchs, und zwar zu seiner vollen Höhe, entgegen.«