Die Parteien streiten um eine tarifliche Weihnachtsgratifikation.
Der 1926 geborene Kläger war bei der Beklagten bis zum 30. September 1984 als Molkereimeister und Laborleiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien fand der Manteltarifvertrag für die Molkereien und Käsereien im Land Nordrhein- Westfalen vom 8. Februar 1984 (
§ 18
Weihnachtsgratifikation
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Die Weihnachtsgratifikation wird unter folgenden Bedingungen gewährt:
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