Arbeitsgerichtsverfahren: Anfechtung vor Inkrafttreten des ARbGG ergangener Urteile
BAG, Beschluß vom 07.05.1954 - Aktenzeichen 2 AZR 17/53
DRsp Nr. 2007/23226
Arbeitsgerichtsverfahren: Anfechtung vor Inkrafttreten des ARbGG ergangener Urteile
Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen ein Urteil muß sich grundsätzlich nach den z.Zt. der Verkündung geltenden Vorschriften richten. Vor dem 1. Oktober 1953, dem Tag, an dem das Arbeitsgerichtsgesetz, auch soweit es sich nicht um Maßnahmen zu seiner Durchführung handelte, in Kraft trat, war in der britischen Zone eine Anfechtung der Urteile der Landesarbeitsgerichte mit der Revision nicht möglich.