Durch das in der Formel bezeichnete Urteil ist die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts zurückgewiesen und auf die Anschlussberufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und die Klage in vollem Umfange abgewiesen worden. Gegen dieses Urteil hat der Kläger Revision eingelegt, die er selbst eigenhändig unterzeichnet hat.
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