BAG - Beschluss vom 30.04.1954
2 AZR 41/53
Normen:
ArbGG (1953) § 72 Abs. 1 § 123 ;
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 72 ArbGG 1953
BAGE 1, 2
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 07.09.1953 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 172/53

Arbeitsgerichtsverfahren: Anfechtung vor Inkrafttreten des ARbGG ergangener Urteile

BAG, Beschluss vom 30.04.1954 - Aktenzeichen 2 AZR 41/53

DRsp Nr. 2007/23227

Arbeitsgerichtsverfahren: Anfechtung vor Inkrafttreten des ARbGG ergangener Urteile

»1. Urteile, die im Zeitpunkt ihrer Verkündung, bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Zeitpunkt der Zustellung der Urteilsformel rechtskräftig waren, bleiben unanfechtbar und erlangen nicht etwa nachträglich mit dem Inkrafttreten des Arbeitsgerichtsgesetzes die Anfechtbarkeit. 2. Gegen ein vor dem 1. Oktober 1953 verkündetes Urteil eines Landesarbeitsgerichts findet, von den Besonderheiten für das Land Rheinland-Pfalz und für das frühere Land Württemberg - Hohenzollern abgesehen, die Revision nicht statt.«

Normenkette:

ArbGG (1953) § 72 Abs. 1 § 123 ;

Gründe:

Durch das in der Formel bezeichnete Urteil ist die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts zurückgewiesen und auf die Anschlussberufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und die Klage in vollem Umfange abgewiesen worden. Gegen dieses Urteil hat der Kläger Revision eingelegt, die er selbst eigenhändig unterzeichnet hat.