BAG - Beschluss vom 28.04.1954
2 AZR 187/54
Normen:
ArbGG (1953) § 122 § 123 ;
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 122 ArbGG 1953
BAGE 1, 1
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 27.08.1953

Arbeitsgerichtsverfahren: Anfechtung vor Inkrafttreten des ARbGG ergangener Urteile

BAG, Beschluss vom 28.04.1954 - Aktenzeichen 2 AZR 187/54

DRsp Nr. 2007/23228

Arbeitsgerichtsverfahren: Anfechtung vor Inkrafttreten des ARbGG ergangener Urteile

1. Gegen Urteile des Landesarbeitsgerichts in Berlin ist die Revision erst zulässig, wenn sie nach dem 21. Oktober 1953 verkündet worden sind. 2. Die Zulässigkeit einer Revision fällt nicht unter die "Maßnahmen" zur Durchführung des Arbeitsgerichtsgesetzes. Hierbei handelt es sich um organisatorische Anordnungen, wie die Bestellung von Vorsitzenden, Bundesrichtern, die Berufung von Beisitzern usw.

Normenkette:

ArbGG (1953) § 122 § 123 ;

Gründe:

Durch Urteil des Landesarbeitsgerichts in Berlin vom 27. August 1953 ist der Beklagte verurteilt worden, an die Klägerin 4.494,43 DM-West zu zahlen. In den Urteilsgründen ist ausgeführt, dass einem hilfsweise gestellten Antrag auf Zulassung der Revision nicht, entsprochen werden konnte, weil die Zulassung Revision bei Verkündung des Urteils noch nicht gesetzlich geregelt gewesen sei.

Ferner ist durch Beschluss des Landesarbeitsgerichts in Berlin 17. November 1953 der Antrag des Beklagten, das Urteil vom 27. August 1953 gemäß § 321 ZPO dahin zu ergänzen, dass die Revision gegen das Urteil zugelassen wird, zurückgewiesen worden.