BAG - Urteil vom 18.06.1954
2 AZR 78/53
Normen:
ArbGG (1953) § 72 Abs. 1 S. 3 ;
Fundstellen:
AP Nr. 7 zu § 72 ArbGG 1953
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 21.10.1953 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 421/53

Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Divergenzrüge

BAG, Urteil vom 18.06.1954 - Aktenzeichen 2 AZR 78/53

DRsp Nr. 2007/23213

Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Divergenzrüge

Zur Begründung der Zulässigkeit der Revision gemäß § 72 Abs. 1 Satz 3 ArbGG genügt nicht der bloße Hinweis auf ein bestimmtes Urteil eines anderen Landesarbeitsgerichts noch die Angabe, daß das Urteil hinsichtlich bestimmter Fragen, z.B. der Sittenwidrigkeit und des Kausalzusammenhanges, von einem anderen bezeichnetem Urteil abweiche, zumal, wenn dieses Urteil einen ganz anders gearteten Tatbestand betrifft. Es müssen vielmehr die Rechtssätze im einzelnen angegeben und es muß dargelegt werden, inwiefern sich das angefochtene Urteil mit diesen in Widerspruch setzt.

Normenkette:

ArbGG (1953) § 72 Abs. 1 S. 3 ;
Vorinstanz: LAG Niedersachsen, vom 21.10.1953 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 421/53
Fundstellen
AP Nr. 7 zu § 72 ArbGG 1953