ArbG Herne, vom 07.02.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2522/95
Arbeitsgerichtsverfahren: Bestimmung der beklagten Partei - Auslegung
LAG Hamm, Beschluss vom 04.11.1996 - Aktenzeichen 12 Ta 114/96
DRsp Nr. 2001/5811
Arbeitsgerichtsverfahren: Bestimmung der beklagten Partei - Auslegung
Zur Bestimmung der beklagten Partei, wenn die Klageschrift eine existierende juristische Person mit korrekter Firma und Anschrift als Beklagte bezeichnet, aus dem der Klageschrift angehefteten Kündigungsschreiben aber eine andere juristische Person als wirkliche Beklagte zu ermitteln ist.