ArbG Wiesbaden, vom 13.11.1973 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 3/73
LAG Frankfurt/Main, vom 23.04.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 5 TaBV 90/73
Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligungsbefugnis am arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren - Betriebsrat: Lohnfortzahlung und Erstattung von Schulungskosten
BAG, Beschluß vom 06.04.1976 - Aktenzeichen 1 ABR 96/74
DRsp Nr. 2007/24847
Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligungsbefugnis am arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren - Betriebsrat: Lohnfortzahlung und Erstattung von Schulungskosten
»1. Antrags- und beteiligungsbefugt im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren zur Überprüfung einer Entscheidung der obersten Arbeitsbehörde gemäß § 37 Abs. 7BetrVG sind die schon im Verwaltungsvorverfahren zu beteiligenden Spitzenorganisationen und auch der einzelne Arbeitgeber jedenfalls dann, wenn er aufgrund der Anerkennung einer Veranstaltung auf Lohnfortzahlung in Anspruch genommen wird.2. Die Themen einer Veranstaltung nach § 37 Abs. 7BetrVG brauchen zwar nicht zu den für die Arbeit des Betriebsverfassungsorgans erforderlichen Kenntnissen zu gehören. Andererseits dürfen nicht lediglich oder überwiegend allgemeine staatsbürgerliche Kenntnisse vermittelt werden, die für jeden Arbeitnehmer nützlich sind. Die zu behandelnden Themen müssen mindestens in mittelbarem Zusammenhang mit den gesetzlichen Befugnissen des Betriebsverfassungsorgans stehen und hierfür geeignet sein.«