Arbeitsgerichtsverfahren: Einstellung der Zwangsvollstreckung - Rückerstattung vollstreckten Arbeitsentgelts
LAG Berlin, Beschluss vom 14.07.1993 - Aktenzeichen 8 Sa 79/93
DRsp Nr. 2002/8056
Arbeitsgerichtsverfahren: Einstellung der Zwangsvollstreckung - Rückerstattung vollstreckten Arbeitsentgelts
1. Auch im Falle der Verurteilung zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers hat das Arbeitsgericht die Zwangsvollstreckung gegen den Arbeitgeber einzustellen (§ 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG), wenn dieser das Arbeitsverhältnis erneut kündigt und die Kündigung nicht offensichtlich unbegründet ist.2. Die Rückerstattungsproblematik vollstreckter Arbeitsentgeltansprüche stellt keinen nicht zu ersetzenden Nachteil i.S. von § 62 Abs. 1ArbGG dar.