Der Kläger war seit 1941 Hilfsaufseher in der Strafanstalt W. Am 07. Oktober 1951 entwich ihm ein jugendlicher Gefangener bei der Außenarbeit. Daraufhin wurde der Kläger am 08. Oktober 1951 fristlos entlassen. Am 29. Oktober 1951 ging von ihm folgendes Schreiben beim Arbeitsgericht in Trier ein:
"H., den 24.10.51
An das Arbeitsgericht in Trier.
Betrifft: Gegen meine Entlassung aus dem Dienst der Strafanstalt in W., erhebe ich hiermit Feststellungsklage, weil die Entlassung zu unrecht erfolgt ist.
(Begründung folgt,)
Achtungsvoll
K. in H. bei W.
Am 30. Oktober 1951 folgte eine Begründung.
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