BAG - Urteil vom 22.12.1956
3 AZR 135/54
Normen:
Truppenvertrag Art. 44 ;
Fundstellen:
AP Nr. 6 zu Art. 44 Truppenvertrag
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 19.01.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 585/53

Arbeitsgerichtsverfahren: Klage eines bei einer US-Dienststelle Beschäftigten im britischen Sektor;

BAG, Urteil vom 22.12.1956 - Aktenzeichen 3 AZR 135/54

DRsp Nr. 2007/22937

Arbeitsgerichtsverfahren: Klage eines bei einer US-Dienststelle Beschäftigten im britischen Sektor;

1. Ein Besatzungsbediensteter kann in der britischen Zone auch dann auf Lohn klagen, wenn er bei einer US-Dienststelle beschäftigt ist. 2. Die Eingruppierung nach Militärtarif ist gerichtlich nachprüfbar, soweit die maßgebenden Einstufungsmerkmale keine Ermessensvorstellungen enthalten.Dies gilt insbesondere für die Unterscheidung zwischen Büroangestellten und technischen Angestellten und die Fragen, ob eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, eine Stelle von besonderer Bedeutung ausgefüllt wird, ob gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und berufliche Bewährung vorliegen.

Normenkette:

Truppenvertrag Art. 44 ;

Hinweise:

Anmerkung: Beitzke, AP Nr. 6 zu Art. 44 Truppenvertrag

Vorinstanz: LAG Hamm, vom 19.01.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 585/53
Fundstellen