BAG - Beschluß vom 23.07.1954
2 AZR 219/54
Normen:
ArbGG (1953) § 72 Abs. 1 S. 3 ;
Fundstellen:
AP Nr. 14 zu § 72 ArbGG 1953
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 13.04.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 5 LA 67/54

Arbeitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz

BAG, Beschluß vom 23.07.1954 - Aktenzeichen 2 AZR 219/54

DRsp Nr. 2007/23193

Arbeitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz

Die gegenüber der angegriffenen Entscheidung divergierenden Rechtsansichten müssen im einzelnen angegeben sein und es muß im einzelnen dargelegt werden, inwiefern das angefochtene Urteil mit ihnen im Widerspruch steht. Die Abweichung muß also schlüssig behauptet sein, es darf nicht nur eine allgemeine Behauptung aufgestellt werden.

Normenkette:

ArbGG (1953) § 72 Abs. 1 S. 3 ;
Vorinstanz: LAG Berlin, vom 13.04.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 5 LA 67/54
Fundstellen
AP Nr. 14 zu § 72 ArbGG 1953