ArbG Wesel, vom 06.12.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3919/93
Arbeitsgerichtsverfahren: Ordnungsgeld gegen die zum persönlichen Erscheinen geladene Partei
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.1994 - Aktenzeichen 7 Ta 5/94
DRsp Nr. 2002/8751
Arbeitsgerichtsverfahren: Ordnungsgeld gegen die zum persönlichen Erscheinen geladene Partei
Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die im Termin trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienene Partei ist dann nicht zulässig, wenn der Vertreter der nicht erschienenen Partei zwar zur vollständigen Aufklärung des Tatbestandes nicht in der Lage ist, sich diese Klärung jedoch im Termin auf anderer Weise erreichen lässt (hier: freiwillige Angaben der nicht darlegungspflichtigen Gegenpartei).