LAG Düsseldorf, vom 06.04.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 16/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde
BAG, Beschluß vom 09.06.1954 - Aktenzeichen 1 AZB 12/54
DRsp Nr. 2007/23214
Arbeitsgerichtsverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde
Eine von dem Landesarbeitsgericht nicht zugelassene sofortige Beschwerde wird nach dem unmißverständlichen Wortlaut des § 77ArbGG nicht dadurch statthaft, daß eine der Voraussetzungen des § 72 Abs. 2 bis 5 ArbGG vorliegt.