LAG Frankfurt/Main, vom 30.03.1954 - Vorinstanzaktenzeichen IV LBR 1/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Unanfechtbarkeit die Beschwerde als unzulässig verwerfender Beschlüsse des LAG
BAG, Beschluß vom 23.06.1954 - Aktenzeichen 1 ABR 15/54
DRsp Nr. 2007/23207
Arbeitsgerichtsverfahren: Unanfechtbarkeit die Beschwerde als unzulässig verwerfender Beschlüsse des LAG
1. Beschlüsse der Landesarbeitsgerichts, die die Beschwerde wegen Formmangels oder Fristversäumnis als unzulässig verwerfen, sind endgültig.2. Läßt das Landesarbeitsgericht gegen solche Beschlüsse die Rechtsbeschwerde zu, so ist die Zulassung unwirksam.