BAG - Beschluss vom 23.06.1954
1 ABR 8/54
Normen:
ArbGG (1953) § 92 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
AP Nr. 4 zu § 92 ArbGG 1953
BAGE 1, 26
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 05.02.1954 - Vorinstanzaktenzeichen Ta 105/53

Arbeitsgerichtsverfahren: Unanfechtbarkeit die Beschwerde als unzulässig verwerfender Beschlüsse des LAG

BAG, Beschluss vom 23.06.1954 - Aktenzeichen 1 ABR 8/54

DRsp Nr. 2007/23208

Arbeitsgerichtsverfahren: Unanfechtbarkeit die Beschwerde als unzulässig verwerfender Beschlüsse des LAG

»Die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts, welche die Beschwerde als unzulässig verwerfen, ist auch dann unwirksam, wenn der Beschluß des Landesarbeitsgerichts auf Grund mündlicher Verhandlung ergeht.«

Normenkette:

ArbGG (1953) § 92 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe: