LAG Nürnberg - Urteil vom 24.02.1994 8 (2) Sa 672/93
Normen:
BetrVG § 102 Abs. 1 ; ZPO § 256 ;
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 13.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 4496/92
Arbeitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen der Klagehäufung;
LAG Nürnberg, Urteil vom 24.02.1994 - Aktenzeichen 8 (2) Sa 672/93
DRsp Nr. 2002/6599
Arbeitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen der Klagehäufung;
1. Es liegt jedenfalls kann keine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung vor, wenn erst ein Betriebsratsmitglied dem Betriebsratsvorsitzenden auf dessen Nachfrage Kenntnis von wesentlichen Kündigungstatsachen verschafft, diese Mitteilung aber nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgt ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.