LAG Nürnberg - Urteil vom 24.02.1994
8 (2) Sa 672/93
Normen:
BetrVG § 102 Abs. 1 ; ZPO § 256 ;
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 13.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 4496/92

Arbeitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen der Klagehäufung;

LAG Nürnberg, Urteil vom 24.02.1994 - Aktenzeichen 8 (2) Sa 672/93

DRsp Nr. 2002/6599

Arbeitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen der Klagehäufung;

1. Es liegt jedenfalls kann keine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung vor, wenn erst ein Betriebsratsmitglied dem Betriebsratsvorsitzenden auf dessen Nachfrage Kenntnis von wesentlichen Kündigungstatsachen verschafft, diese Mitteilung aber nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgt ist.