BAG - Urteil vom 07.10.1954
2 AZR 10/53
Normen:
ArbGG (1953) § 2 Abs. 1 ; GG Art. 34 ;
Fundstellen:
AP Nr. 3 zu § 2 ArbGG 1953
AuR 1955, 59
BAGE 1, 102
Vorinstanzen:
LAG Bayern - Urteil - N 133/55/VI - 20.10.1953,

Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit

BAG, Urteil vom 07.10.1954 - Aktenzeichen 2 AZR 10/53

DRsp Nr. 2007/23179

Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit

»1. Für die Begründung der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte genügt es, dass nach den Rechtsausführungen des Klägers ein Anspruch zur Entscheidung steht, für dessen Geltendmachung die Arbeitsgerichte zuständig sind, sofern ein solcher Anspruch überhaupt rechtlich möglich ist. 2. Ob die vom Kläger zur Begründung seines Anspruchs gemachten Rechtsausführungen materiell-rechtlich zutreffen, kann nicht schon bei der Prüfung der Zuständigkeit, sondern erst entschieden werden, nachdem die Zuständigkeit des die materiell-rechtliche Frage entscheidenden Gerichts bejaht ist.«

Normenkette:

ArbGG (1953) § 2 Abs. 1 ; GG Art. 34 ;

Tatbestand: