LAG Rheinland-Pfalz, vom 12.05.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 176/52
Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
BAG, Urteil vom 25.08.1956 - Aktenzeichen 2 AZR 317/54
DRsp Nr. 2007/23005
Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
»Für die Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit des Arbeitesgerichts sind, wenigstens soweit die die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts begründenden Tatsachen mit der die Klage begründenden Tatsachen identisch sind, allein die vom Kläger behaupteten Tatsachen, nicht aber der wahre Sachverhalt entscheidend. Dies gilt auch dann, wenn der Kläger Tatsachen behauptet, die ein Arbeitsverhältnis ergeben, während der Beklagte ein Gesellschaftsverhältnis behauptet.«